Nullsteuersatz 2024

Entlastung für Besitzer  zeitlich unbegrenzt

Der Nullsteuersatz für Lieferungen von Photovoltaik-Anlagen, eingeführt von der Bundesregierung, stellt eine steuerliche Entlastung für Besitzer kleinerer Solaranlagen dar. Dieser Steuersatz wird in der Geschäftsbeziehung zwischen Installateur:innen und Anlagenbetreibern angewandt. Im Zuge des Gesetzesentwurfs möchten wir einige Fragen klären, die im Zusammenhang damit aufgetreten sind.

Die Einführung des Nullsteuersatzes bedeutet, dass Betreiber von Photovoltaik-Anlagen die entsprechenden Anlagen ohne Umsatzsteuer und die damit verbundene „bürokratische Mehrarbeit“ erwerben können. Es ist wichtig zu betonen, dass sich am Einkaufsprozess zwischen Ihnen als Anlagenbetreiber, uns als Großhändler und den Installateur:innen nichts ändert.

Es gab Unsicherheiten darüber, wie lange der Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik-Anlagen angesichts der Diskussionen über befristete Umsatzsteuersenkungen für Gastronomie und Energielieferungen gelten würde. Das Bundesfinanzministerium hat jedoch bestätigt, dass der Nullsteuersatz für Solaranlagen nicht zeitlich begrenzt ist.

Auf Anfrage bestätigte das Ministerium dem BSW-Solar, dass der Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen in der Umsatzsteuer dauerhaft gilt. Dies wird durch die Einführung des Steuersatzes als neuen Absatz im Paragrafen 12 „Steuersätze“ verdeutlicht, während die befristeten Steuerermäßigungen im Gesetz ausdrücklich Endtermine haben. Diese Klarstellung bietet Gewissheit und Sicherheit für alle Beteiligten in der Solarbranche.

Anwendungen des Nullseuersatzes

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